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Aktion Artikel 3 - Die Online-Petition Drucken E-Mail
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Geschrieben von: HH   
Donnerstag, den 21. Januar 2010 um 14:04 Uhr

Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.Bereits im Oktober 2009 berichten wir über die "Aktion Artikel 3 - Für eine Erweiterung des Artikel 3 im Grundgesetz".
Am 27. Dezember 2009 hat Hans-Werner Sperber beim Deutschen Bundestag die Online-Petition: "Grundgesetz - Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG"  zur Erweiterung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 im deutschen Grundgesetz eingereicht.

Damit diese Online-Petition im Petitionsausschuss des Bundestages diskutiert wird, benötigt diese bis zum 03. März 2010 50000 Mitzeichner.
Wir möchten euch hiermit aufrufen, die Online-Petition "Grundgesetz - Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG" mitzuzeichnen, damit diese im Ausschuss diskutiert werden kann.

Hintergründe des Artikel 3 GG sind, dass dieser im Auszug besagt:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wobei es bei der Petition vor allem um den dritten Absatz, Satz 1, des Artikel 3 geht.
Obwohl es im deutschen Grundgesetz heißt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien (vgl. Artikel 3; Absatz 1 GG) werden Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen nicht in allen Bereichen der Rechtssprechung bedacht. So gelten zum Beispiel eingetragene Lebenspartner im Beamten- und Steuerrecht nicht als gleichwertig im Vergleich zu heterosexuellen Paaren. Einige Bundesländer haben bereits veranlasst, dass Lebenspartner gleich gestellt sind. In Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen sind die Landesverfassungen bereits um den Zusatz der sexuellen Identität oder Orientierung erweitert worden. Damit eine bundesweite Regelung in Kraft treten kann, bedarf es der Änderung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1.

Hans-Werner Sperber begründet aus diesem Grund die Petition so: "Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können."

Daher möchten auch wir die Online-Petition "Grundgesetz - Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG" unterstützen und euch bitten, diese online mitzuzeichnen.
Hierzu reicht es aus, sich auf der von uns verlinkten Seite des Deutschen Bundestages entsprechenden dessen Vorgaben registriert und dann auf "Petition mitzeichnen" klickt.
An der entsprechenden Stelle findet ihr zu der Petition auf den Seiten des Deutschen Bundestages eine Diskussion, an welcher ihr aufgerufen seid, gerne mitzudiskutieren.

 

Kommentare  

 
0 #1 Falsche Signale von Donnerstag, den 18. Februar 2010 um 11:58 UhrElfe2010 2010-04-29 03:33
Einfach nur schlimm, dass dieser Hans-Werner Sperber eine solche Petition einreicht. Hat ihm denn niemand erklärt, dass es sich bei Transsexualität und Intersexualität nicht um eine sexuelle Identität handelt? Transsexualität und Intersexualität als "sexuelle Identität" abzuwerten, diskriminiert im höchsten Maße betroffene Menschen. Es ist absolut unkorrekt und unzutreffend bei Transsexualität und Intersexualität überhaupt von „sexueller Identität“ oder „Orientierung“ zu sprechen und es im gleichen Atemzug wie lesbisch, schwul und bisexuell zu nennen. Sexuelle Identität, bzw. Orientierung und Geschlechtsidentität müssen strikt getrennt voneinander betrachtet werden. Wer das nicht macht, hat sich noch nie ernsthaft mit wirklich betroffenen Menschen auseinandergesetzt. Die Petition dieses Hans-Werner Sperber kann deshalb nicht im Sinne von betroffenen intersexuellen und transsexuellen Menschen sein. Im Zusammenhang mit Transsexualität und Intersexualität von sexueller Identität und Orientierung zu sprechen, ist für die Betroffenen diskriminierend und deshalb abzulehnen.
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